Allgemeine Geschäftsbedingungen der MM-Control GmbH  


1. Verbindlichkeit

Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Gegenleistung

2.1. Unsere Preisangebote werden erst verbindlich, wenn wir den Auftrag schriftlich oder fernmündlich bestätigen. Tritt eine Preisänderung ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen. Unsere Preise gelten ohne Umsatzsteuer pro Stunde pro Person, sofern nichts anderes erwähnt und schließen die Fahrtkosten zum Anfahrtsort nicht ein.
2.2. An unsere freien Mitarbeiter hat von Seiten des Kunden eine gründliche Einweisung zu erfolgen. Nur so kann eine ordnungsgemäße Auftragsabwicklung gewährleistet werden.
2.3. Nachträgliche Änderungen der Arbeitsanweisungen sind ausschließlich an den verantwortlichen freien Mitarbeiter weiterzugeben und auf unseren Arbeitsberichten zu vermerken.

3. Zahlung

3.1. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer) ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern keine besondere Vereinbarung vorliegt. Bei längeren Aufträgen wird wöchentlich eine Zwischenrechnung an unsere Kunden geschrieben.
3.2. Skonti, Rabatte oder ähnliche Abzüge sind ohne vorherige Absprache nicht zulässig.
3.3. Unsere Stundensätze gelten an/ab Pförtner ohne Abzug von Pausen.
3.4. Gegenüber unseren Ansprüchen können Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsansprüche nicht geltend gemacht werden.

4. Zahlungsverzug

4.1. Mit Überschreiten des Zahlungszieles tritt Verzug ein, ohne dass es unsererseits noch einer Mahnung bedarf.
4.2. Eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers berechtigt uns, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen
zu verlangen, noch nicht ausgeführte Aufträge nicht abzuleisten sowie die Weiterarbeit
an laufenden Aufträgen einzustellen.
Dies gilt auch, wenn das Zahlungsziel um mehr als das Doppelte überschritten wird.

5. Lieferung

5.1. Den Auftrag des Kunden erledigen wir mit der gebotenen Sorgfalt auf billigstem und schnellstem Wege. Haftung übernehmen wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.2. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche könen nur bis zur Höhe des Auftragswertes geltend gemacht werden.
5.3. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb als auch bei dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Diese Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

6. Beanstandungen

6.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der geleisteten Dienstleistungen in jedem Fall zu prüfen.
6.2. Beanstandungen sind uns unverzüglich unter Angabe des Beanstandungsgrundes mitzuteilen.
6.3. Gibt uns der Auftraggeber keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen,
stellt er insbesondere nach angemessener Zeit die beanstandeten Mängel nicht zur Verfügung, mindert dies die Mängelansprüche oder sie entfallen ganz.
6.4. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Ausschluß anderer Ansprüche nur zur Nachbesserung verpflichtet.

7. Verwahren, Versicherung

7.1. Rohstoffe, Halb- und Fertigungszeugnisse werden nur nach besonderer Vereinbarung
und nur gegen besondere Vergütung auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt.
7.2. Für sonstige in Verwahrung genommene Sachen haften wir nur,
soweit wir die eigenübliche Sorgfalt außer Acht lassen.
7.3. Sollten die in Verwahrung genommenen Sachen versichert werden,
so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

8. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
9.2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


WIR HELFEN IHNEN, NOCH EFFEKTIVER ZU WERDEN.